ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE PFOTOGRAFEN
STAND JANUAR 2026
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von "DIE PFOTOGRAFEN", im nachfolgenden "Fotograf" genannt, durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoor Hundefotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, insofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
PREISE, HONORAR, FÄLLIGKEITEN
Für die Umsetzung des Auftrages wird ein Honorar inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Nach Buchungseingang wird eine Rechnung erstellt, welche innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist. Die Leistung wird erst erbracht, bis eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Überweisungen sind zu richten an das in der Rechnung erwähnte Konto per Banküberweisung. Nach Absprache sind auch andere Überweisungsformen wie Twint- oder Barzahlung möglich.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Fotografen zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in CHF inkl. 8.1% MwSt. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Der Fotograf ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Fotograf dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Betreibungsverfahren einzuleiten.
GESTALTUNGSFREIHEIT
Der Fotograf ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht und künstlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG / WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS
Shooting: Bei direkter Buchung eines Shootings muss der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang geleistet werden.
• Absagen bis zu 4 Wochen/ 28 Tage vor dem Termin - Rückerstattung des Gesamtbetrages
• Absagen 1 Tag(24h) bis 27 Tage vor dem Termin - ein Ausfallhonorar in Form von 50% des Gesamtbetrages werden einbehalten
• Absagen 23h vor dem Termin - Gesamtbetrag wird einbehalten, mit Ausnahme des Vorweisens eines Arztzeugnisses infolge Krankheit.
Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber des Fotografen. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an info@diepfotografen.ch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 10 Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat. Der Fotograf hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch den Veranstalter erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages. Nicht Wahrnehmen können des Termins durch höhere Gewalten, dazu zählen Naturkatastrophen und niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftraggebers erlöschen.
BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich der Fotograf die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, der Fotograf behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Eine Erwähnung des Fotografen in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum ist verpflichtend. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Smartphone Apps wie zB. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.
VERÖFFENTLICHUNGEN/ VERPFLICHTUNGEN
Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, durch den Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Aufschriften, Veränderung des Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder bearbeitet werden. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel, behält sich der Fotograf vor, rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Etwaige Veröffentlichungen auf Facebook / Instagram Seiten etc. haben mit dem Verlinken der Fotografen Seite zu erfolgen. Bei einer kommerziellen Verwendung (Werbung für Unternehmen/ Homepage etc.) ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum verpflichtend. Diese Erlaubnis muss bei Bedarf für kommerzielle Zwecke individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
GUTSCHEINE
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist unbegrenzt.
IMPRESSUM
STAND JANUAR 2026
Die Pfotografen / ein Unternehmen der:
Stadthund KlG
Postanschrift:
Stadthund KlG
Rebhaldenweg 30
5000 Aarau (Aargau)
Mail: info@diepfotografen.ch
Telefon: 0041 (0)76 - 345 03 09
Verantwortlich: Silvan Boog / Michael Moser
Konzept und Design: Silvan Boog / Michael Moser
Realisation & Layout: Silvan Boog / Michael Moser